Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Staatsbürgerschaft | Spanien | bpb.de

Spanien Hintergrund Migrationsgeschichte Migrationspolitik Einwanderer Flucht und Asyl Staatsbürgerschaft Irreguläre Migration Herausforderungen Literatur

Staatsbürgerschaft

Axel Kreienbrink

/ 2 Minuten zu lesen

Das spanische Staatsbürgerschaftsrecht ist in den letzten Jahren mehrfach geändert worden (1982, 1990, 1995, 2002). Allen Reformen gemein war die Tatsache, dass es bei ihnen nicht um die Frage der Einwanderung bzw. der Erleichterung der Integration von Einwanderern ging.

Letztlich hatten die Änderungen aber durchaus eine Integrationsabsicht. Sie beschränkte sich jedoch vor allem auf Personen, die einmal Spanier gewesen waren oder aber von diesen abstammten. Ihnen sollte der Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft und damit die (Re-)Integration erleichtert werden. Mit der letzten Reform sind in diesen Kreis auch die Enkel eingeschlossen worden. Das betrifft vor allem Personen in jenen Staaten, in die viele Spanier im Laufe des 20. Jahrhunderts ausgewandert sind, also zum Beispiel Argentinien oder Venezuela. Es gibt Schätzungen, die von 400.000 Argentiniern sprechen, die auf diese Weise die spanische Staatsbürgerschaft erwerben könnten. Für die Legislaturperiode 2008-2012 hat der neue Minister für Arbeit und Einwanderung jedoch zugesagt, eine Staatsbürgerschaftsreform zu prüfen. Sie käme den Einwanderern zugute, da sie die Senkung der notwendigen Aufenthaltszeit vorsieht.

Einbürgerungen in Spanien 1975-2006 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Die Staatsbürgerschaftspolitik hat bisher eine klare ethnische Grundausrichtung, indem sie die Einbürgerung von Lateinamerikanern bevorzugt. Diese müssen gegenüber den üblichen zehn Jahren nur zwei Jahre Aufenthalt für einen Antrag auf Einbürgerung nachweisen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist mit diversen lateinamerikanischen Staaten vertraglich geregelt, ansonsten wird sie auf Gegenseitigkeit anerkannt. Entsprechend zeigen die Einbürgerungszahlen, dass bei ca. 379.300 Einbürgerungen von 1975 bis 2006 fast zwei Drittel (62 %) auf Lateinamerikaner entfallen sind – vor allem seit Beginn dieses Jahrzehnts. Auf Afrikaner entfielen in diesem Zeitraum 19 % und auf Europäer 11 %.

Zu den Einbürgerungsbedingungen zählt neben dem Nachweis des legalen Aufenthalts auch der Nachweis über gutes bürgerliches Verhalten (conducta cívica) und eines ausreichenden Grades an Integration in die spanische Gesellschaft. Zur Feststellung der Integration werden von den Zivilregistern zudem regelmäßig Sprachkenntnisse abgefragt, wobei Lateinamerikaner hier natürlich ebenfalls im Vorteil sind.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bisaccia 2003. Der nachzuweisende legale Aufenthalt in Spanien beträgt nur ein Jahr. Das Gesetz über die "historische Erinnerung" von Dezember 2007 hat für die dritte Generation ergänzend bis 2010 die Möglichkeit geschaffen, für die spanische Staatsbürgerschaft auch ohne vorherigen einjährigen Aufenthalt zu optieren.

  2. Der Wiedererwerb der spanischen Staatsbürgerschaft ist in den Zahlen nicht enthalten.

Weitere Inhalte