Verwaltungshandeln
Kommunen sind vor allem für den Aufbau und Erhalt der Infrastruktur zuständig. Die dafür benötigten Finanzen erhalten die Gemeinden vor allem durch Steuern. Wachsende Ausgaben stellen die Verwaltung vor Probleme.
Kommunale Aufgaben

Pflichtaufgaben werden vom Bund oder dem entsprechenden Bundesland per Gesetz vorgeschrieben. Sie werden von den Ländern auf die Kommunen übertragen und müssen von diesen ausgeführt werden. Sie unterscheiden sich in Auftragsangelegenheiten und Pflichtaufgaben ohne Weisung.
- Bei den Auftragsangelegenheiten agiert die Kommune als unterste Ebene der Landes- oder Bundesverwaltung. Bei diesen auf die Kommune übertragenen staatlichen Aufgaben ist sowohl die Ausführung ("Ob") als auch die Ausgestaltung ("Wie") festgelegt. So muss im Passwesen die Ausstellung der Pässe ("Ob") auf eine einheitliche Weise in einer bestimmten Bearbeitungsfrist ("Wie") erfolgen.
- Bei den Pflichtaufgaben ohne Weisung haben die Gemeinden etwas Spielraum. Hier ist das "Ob" festgelegt, das "Wie" jedoch bleibt den Gemeinden selbst überlassen. Beispiele sind die Abwasserbeseitigung oder Gemeindestraßen.
Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Gemeinde selbst stellt. Das "Ob" und das "Wie" stehen der Kommune völlig frei. Es geht dabei um die Lebensqualität in der Gemeinde etwa durch Grünanlagen, kulturelle Einrichtungen (Theater, Museen, Bibliotheken), durch Schwimmbäder und Freizeitangebote. Freiwillige Leistungen sind der Kern der Kommunalpolitik, über ihre Inhalte wird Kommunalpolitik gemacht.
Immer wieder kommt es bei den kommunalen Aufgaben zu Dilemmasituationen, was anhand der Schwimmbad-Problematik deutlich wird: Die Einrichtung von Schwimmbädern gehört zu den freiwilligen Leistungen von Kommunen – es ist jedoch eine verpflichtende Aufgabe, für Schwimmunterricht zu sorgen. Dies stellt die Kommunen vor das Dilemma, dass eine eigentlich freiwillige Leistung nicht wirklich frei ist. Ebenso unklar ist, ob hier das Konnexitätsprinzip gilt, da die Verpflichtung, Schwimmunterricht anzubieten, von den Ländern vorgegeben wird. Gilt das Konnexitätsprinzip nicht, muss die Kommune die Leistung finanzieren.
Da die Kommunalaufsicht darauf bestehen muss, dass die Kommunen zuerst bei den freiwilligen Leistungen sparen, sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Schwimmbäder, insbesondere in kleineren Gemeinden, geschlossen worden. Die zunehmende Anzahl an Ertrinkenden in Deutschland wird unter anderem auch darauf zurückgeführt, dass durch diese Schließungen weniger Schwimmunterricht stattfinden konnte. Diese Entwicklung kann nur zum Teil aufgefangen werden durch sogenannte Bürgerbäder, Vereine und Genossenschaften also, die von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden in Eigenregie getragen werden.
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Quellentext
Konnexitätsprinzip
Das sogenannte Konnexitätsprinzip (Konnexität = Zusammenhang) ist ein Grundsatz im Staatsrecht, der besagt, dass die Ebene, welche eine Aufgabe beschließt, auch für deren Finanzierung aufzukommen hat. Anschaulich und vereinfacht gesagt: "Wer bestellt, der bezahlt".
Kommunen haben sowohl Aufgaben vom Bund als auch von den Ländern auszuführen. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen.
Zwischen dem Bund und den Gemeinden gibt es kein gesetzlich festgelegtes Konnexitätsprinzip, da der Bund, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den Kommunen Finanzmittel nicht direkt zukommen lassen kann, sondern nur über die einzelnen Länder. Wie und in welchem Umfang die Länder diese Gelder an die Kommunen weitergeben, ist oft umstritten.
Zwischen den Ländern und den Gemeinden ist das Konnexitätsprinzip in den jeweiligen Landesverfassungen festgehalten. Darin wird seit 2006 festgelegt, dass es bei Aufgabenübertragungen auf Kommunen bzw. bei Aufgabenmodifizierungen eine Pflicht des Landes zum Ausgleich der Mehrbelastungen gibt (striktes Konnexitätsprinzip). Dafür haben die Gemeinden und ihre Kommunalen Spitzenverbände lange gestritten.
Kommunen haben sowohl Aufgaben vom Bund als auch von den Ländern auszuführen. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen.
Zwischen dem Bund und den Gemeinden gibt es kein gesetzlich festgelegtes Konnexitätsprinzip, da der Bund, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den Kommunen Finanzmittel nicht direkt zukommen lassen kann, sondern nur über die einzelnen Länder. Wie und in welchem Umfang die Länder diese Gelder an die Kommunen weitergeben, ist oft umstritten.
Zwischen den Ländern und den Gemeinden ist das Konnexitätsprinzip in den jeweiligen Landesverfassungen festgehalten. Darin wird seit 2006 festgelegt, dass es bei Aufgabenübertragungen auf Kommunen bzw. bei Aufgabenmodifizierungen eine Pflicht des Landes zum Ausgleich der Mehrbelastungen gibt (striktes Konnexitätsprinzip). Dafür haben die Gemeinden und ihre Kommunalen Spitzenverbände lange gestritten.