10. bis 14. Jahrhundert: bedrohte Blütezeit
Ab dem 10. Jahrhundert bilden sich – gefördert durch Kaiser und Bischöfe – jüdische Gemeinden, die bis 1350 ihren zahlenmäßigen und kulturellen Höchststand erreichen. Durch Handel, Geld- und Pfandleihe fördern sie den wirtschaftlichen Wohlstand der Städte, doch immer wieder gefährden antijüdische Pogrome ihre Existenz.
Jüdische Siedlungen im mittelalterlichen Kaiserreich
Im Zentrum des Karolingerreiches und am Hofe Karls des Großen (Reg.: 768-814) tauchten Juden nach Angabe der Quellen nur sporadisch als Händler auf. Sie bildeten keine festen Gemeinden. Vereinzelt übernahmen sie diplomatische Dienste für den Kaiser, wie der in den Fränkischen Reichsannalen genannte "Jude Isaac", der 797 von Karl dem Großen mit einer dreiköpfigen Delegation zum Kalifen Harun al-Raschid nach Bagdad entsandt wurde. In der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts ließen sich Juden dann im Süden des Karolingerreiches, in der Kathedralstadt Lyon, nieder, wo sie 825 Kaiser Ludwig der Fromme unter seinen Schutz stellte. Wie im muslimischen Südspanien bevorzugten die Juden auch im Karolingerreich die Ansiedlung in den Städten.
Nach der Völkerwanderung hatten von den einst blühenden römischen Städten nördlich der Alpen nur die Kathedralstädte, also die Bischofssitze, einen (quasi) urbanen Charakter bewahrt. Hier entstanden auch die ersten Niederlassungen der Aschkenasim, wie die im deutschen Raum siedelnden Juden im Mittelalter auf Hebräisch genannt wurden. Nach der Aufteilung des Karolingerreiches und der Herausbildung des Ostfränkischen Reiches finden sich seit dem 10. Jahrhundert jüdische Kaufmannssiedlungen in den Kathedralstädten am Rhein. Ob die im Osten des Reiches in Magdeburg (965) und Halle (973) nachgewiesenen jüdischen Kaufleute bereits Gemeinden gebildet haben, bleibt fraglich. Im ausgehenden 10. Jahrhundert gab es nach vorsichtigen Schätzungen ca. 4000 bis 5000 jüdische Einwohner im mittelalterlichen Kaiserreich, die aus Frankreich und aus Italien eingewandert waren. Es handelte sich dabei um Sippenverbände, wie die Kalonymos-Sippe, welche der Chronist Thietmar von Merseburg (975-1018) erwähnt. Nach seiner Schilderung soll sie aus Lucca nach Mainz gekommen sein, nachdem sie angeblich 982 Kaiser Otto II. (Reg.: 973-983) in der Schlacht bei Cotrone gegen die Araber das Leben gerettet hatte. Einen Zuzug jüdischer Familien aus der Romana (Frankreich, Italien: Lucca) belegen für die Jahrtausendwende auch hebräische Quellen.
Die älteste jüdische Gemeinde siedelte in Mainz (erste Hälfte 10. Jahrhundert). Von dieser Zentralgemeinde aus bildeten sich weitere Gemeinden in Trier (1066), Worms (1084) und Speyer (1090). Ein weiteres jüdisches Zentrum war im frühen 11. Jahrhundert wiederum Köln. Auch in Regensburg, das für den Osthandel bedeutend war, sind bereits 981 Juden als Einwohner bezeugt. Könige und Bischöfe forcierten die jüdischen Niederlassungen und verliehen den dort ansässigen Juden Handelsprivilegien, um die wirtschaftliche Bedeutung ihrer Städte zu fördern. Die Juden erwiesen sich somit als Schrittmacher dieses frühen Urbanisierungsprozesses in Deutschland.
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Privileg Bischof Rüdigers von Speyer für die Juden von Speyer vom 13. September 1084
Als ich, Rüdiger, auch Hutzmann genannt, Bischof von Speyer, den Weiler Speyer zu einer Stadt gemacht habe, habe ich geglaubt, die Ehre unseres Ortes um ein Vielfaches zu vergrößern, wenn ich hier auch Juden ansammelte.
Ich siedelte also die Versammelten außerhalb der Gemeinschaft und des Wohnbezirks der übrigen Bürger an, und damit sie nicht so leicht durch die Unverschämtheit des Pöbels beunruhigt würden, habe ich sie mit einer Mauer umgeben.
Ihren Wohnort aber [...] habe ich ihnen unter der Bedingung übergeben, dass sie jährlich dreieinhalb Pfund Speyerer Geldes zum gemeinsamen Verbrauch der Klosterbrüder zahlen.
Innerhalb ihres Wohnbezirks und in der Gegend außerhalb des Hafens bis zum Schiffshafen und im Schiffshafen selbst habe ich ihnen das Recht zugestanden, Gold und Silber frei zu tauschen und alles zu kaufen und zu verkaufen, was sie wünschen. Dasselbe Recht habe ich ihnen auch in der gesamten Stadt zugestanden. Außerdem habe ich ihnen aus dem Kirchengut einen Begräbnisplatz unter einem Erbvertrag gegeben. Auch dies habe ich hinzugefügt, dass ein fremder Jude, der bei ihnen zu Gast ist, dort keinen Zoll zahlen muss.
Schließlich [...], dass wie der Stadtrichter unter den Bürgern, so auch ihr Synagogenvorsteher über alle Klagen, die sie untereinander erheben oder die gegen sie erhoben werden, entscheiden soll. Wenn er aber irgendeine Angelegenheit nicht entscheiden kann, so soll sie dem Bischof der Stadt oder seinem Kämmerer vorgelegt werden.
Wachen, Verteidigungen und Befestigungen müssen sie nur innerhalb ihres Wohnbezirks verrichten, die Verteidigungen jedoch gemeinsam mit den Bediensteten. Ammen und gemietete Knechte können sie von den Unsrigen haben. Geschlachtetes Fleisch, das sie nach ihrem Gesetz für sich als verboten betrachten, dürfen sie an Christen verkaufen, und diesen ist es erlaubt, es zu kaufen. Kurz, ich habe ihnen als Gipfel meines Wohlwollens ein Gesetz verliehen, das besser ist, als es das jüdische Volk in irgendeiner anderen Stadt des deutschen Reiches besitzt.
Julius Schoeps / Hiltrud Wallenborn (Hg.), Juden in Europa - Ihre Geschichte in Quellen, Band 1, Darmstadt 2001, S. 120 f.
War bis zum 10. Jahrhundert der Fernhandel für jüdische Kaufleute typisch, so wurden sie im 11. Jahrhundert zu ortsansässigen Kaufleuten und trieben ab jetzt vorwiegend Handel mit der in den frühen Städten lebenden Bevölkerung. Zu den Handelsprodukten zählten Waren des täglichen Gebrauchs: Wein, Getreide, gesalzene Fische, Metallwaren, Viehzeug, Felle und Textilien. Ein wichtiger Erwerbszweig für jüdische Kaufleute bildete auch der Geldwechsel fremder Währungen sowie die Beschaffung von Edelmetall. Die Pfandleihe spielte für Juden zu dieser Zeit noch keine Rolle, wie den Rechtsauskünften der Rabbiner, den so genannten Responsen, zu entnehmen ist.
Gemeindeleben, Sitten und Gesetze
In Mainz, Worms und Speyer (nach den hebräischen Anfangsbuchstaben wurden die drei Städte auch unter dem Begriff ShUM zusammengefasst) entstanden im 11. Jahrhundert bedeutende Gelehrtenschulen, so genannte Jeschiwen. Neben den großen jüdischen Zentren im Orient und in Spanien entwickelten sie ein eigenes geistliches und geistiges Profil und erreichten im ausgehenden 11. Jahrhundert ihre Blütezeit.
In Mainz lehrte der große Gelehrte Rabbi Gerschom ben Jehuda, das "Licht des Exils" (um 960 - 1028), der das jüdische Recht mit dem allgemein gültigen Recht in Einklang zu bringen versuchte. Nach dem Talmud, der Sammlung und Auslegung gesetzlicher Vorschriften, galt beispielsweise der Satz: Gesetze des Staates sind für Juden verbindlich. In Anpassung an das allgemeine Recht verzichteten die Juden deshalb auf Verordnung Gershom ben Jehudas hin auf die ihnen nach ihrem traditionellen Recht eigentlich zugestandene, wenn auch nicht übliche Polygamie. Da die jüdischen Zentren in Deutschland ohne Tradition waren, spielte die Festigung eigener Sitten (Minhagin) eine wichtige Rolle.
Die jüdische Gemeinde verstand sich als "heilige Gemeinde", was einen hohen moralischen Anspruch bedeutete. Da das mittelalterliche Stammesrecht, so das der Franken, die so genannte Lex Salica, sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen gelten konnte, waren bei internen Rechtsfällen die jüdischen Gemeinden in ihrer Rechtsprechung autonom. Diese oblag den Rabbinern, die, im Unterschied zu den christlichen Geistlichen, als Rechtslehrer, nicht aber im liturgischen Dienst tätig waren, wenngleich sie gelegentlich als Verfasser liturgischer Dichtungen hervortraten. Die Rabbiner saßen den lokalen Gerichtshöfen vor und bestimmten in Eheangelegenheiten, über Sanktionen bei Regelverletzungen und internen Streitigkeiten, was Geld- und Körperstrafen und sogar die Konfiszierung des Eigentums beinhalten konnte. Sie bestimmten ferner über den Cherem, den Bann, also den Ausschluss von Einzelnen aus der Gemeinschaft. Mit dem Bann konnten auch Zuzügler ausgeschlossen werden, die der jüdischen Gemeinde bzw. ihrer Führungsschicht unerwünscht waren.
Die Gelehrten kamen im 10. und 11. Jahrhundert aus der Oberschicht der Großhändler, die miteinander eng versippt waren. Diese Oberschicht stellte in dieser Zeit auch die Parnassim, die Gemeindevorsteher, und deren Vertrauensmänner. Doch kam es mit Anwachsen der Gemeinden zu einer sozialen Differenzierung, infolge derer die aristokratische Gemeindeführung gegen Ende des 11. Jahrhunderts problematisch wurde.
Das Kreuzzugspogrom von 1096
Die Blütezeit jüdischen Lebens am Rhein, das durch die Kaiser und Bischöfe gefördert und geschützt worden war, wurde erstmals durch ein Pogrom gefährdet, das so genannte Kreuzzugspogrom von 1096. Im Jahr zuvor hatte Papst Urban II. (Amtszeit: 1088 - 1099) im französischen Clermont die Christenheit zu einem Kreuzzug aufgerufen, der die Stadt Jerusalem von den muslimischen Seldschuken befreien sollte. Sein Aufruf löste eine große Begeisterung auch unter dem einfachen Volk, den städtischen und ländlichen Unterschichten, aus, die in Fanatismus umschlug. Im Vorgriff auf die erwartete Auseinandersetzung mit den muslimischen Andersgläubigen richtete sich ihre Aggression gegen die Juden als Andersgläubige im eigenen Land. Wirtschaftliche Motive spielten dabei eine Rolle. Christliche Chronisten begründeten die bald einsetzenden Pogrome mit dem Satz: "Gott hat die Juden reich werden lassen, damit die Armen sich ihren Reichtum aneignen können." Trotz der Warnschreiben französischer jüdischer Gemeinden, die bereits unter den Kreuzfahrerheeren gelitten hatten, vertrauten die jüdischen Gemeinden am Rhein auf den Schutz, den sie bisher durch die Kaiser und Bischöfe erfahren hatten. Doch Kaiser Heinrich IV. (Reg.: 1056 - 1106), der den Juden noch 1090 ausdrücklich seinen Schutz zugesichert hatte, befand sich auf Italienfahrt, und auch die Bischöfe, die vielfach selbst bedroht wurden, weil sie die Juden zu schützen versuchten, vermochten trotz vorausgegangener Garantien und Geldgeschenke weitgehend keinen Schutz zu leisten. Der Ermordung durch die Kreuzfahrer bzw. der Zwangstaufe zogen zahlreiche Juden den Freitod vor. Viele von ihnen, die sich der Taufe verweigerten, wurden erschlagen.
Obwohl die menschlichen Verluste sehr hoch waren, konnten sich die Gemeinden bald nach 1100 wieder bilden. In Köln bestätigen die so genannten Schreinsurkunden, die die Besitzverhältnisse festhielten, für das zweite Viertel des 12. Jahrhunderts vielfach den Erwerb von Haus- und Grundbesitz durch jüdische Zuwanderer. Es handelte sich dabei teils um Neuzuzüge, teils um Juden, die mangels Alternativen in ihre alten Gemeinden zurückkehren mussten. Kaiser Heinrich IV. gestattete nach seiner Rückkehr aus Italien gegen die Entscheidung des Papstes den Zwangsgetauften die Rückkehr zum Judentum.
Mystische Deutung der religiösen Gewalt
Die Erinnerung an das Pogrom von 1096 wirkte in den Gemeinden nach. In Memorbüchern und geistlichen Gesängen wurde der Ermordeten gedacht. Mit den "Frommen von Aschkenas" (Chassidej Aschkenas) entwickelte sich eine mystische Bewegung, die Elemente volkstümlicher Religiosität aufnahm, welche dem gelehrten Judentum der rheinischen Jeschiwen fremd gewesen waren. Zu diesen Elementen gehörte auch die Vorstellung, die Bewahrung der jüdischen Religion, auch durch den Freitod mitsamt der Kinder, geschähe zur Heiligung des Namens Gottes (Kiddusch-Ha-Schem). Diese Auslegung gab dem Martyrium der Ermordeten und derjenigen, die sich selbst getötet hatten, einen tieferen Sinn und fand einen biblischen Bezug in der Bereitschaft des Patriarchen Abraham, auf Aufforderung Gottes hin seinen Sohn Isaac zu töten. Nach dem jüdischen Moralgesetz der Halacha war der Freitod allerdings verboten. Während das sefardische, also das spanische, Judentum, eine "Erlösung durch Konversion" (Übertritt in eine andere Glaubensgemeinschaft) als möglich ansah, da sich nach seiner Vorstellung am Ende der Tage alle Menschen zum Judentum bekehren würden, entwickelte die aschkenasische synagogale Liturgie die Vorstellung von der "Erlösung durch Rache" für das Blut der Märtyrer. Gemäß dieser Auffassung wird Gott am Ende der Tage "Edom", also das mittelalterliche Christenreich, vernichten. Die Verinnerlichung dieser Deutung bestimmte noch 250 Jahre später bei den so genannten Pestpogromen von 1350 das Verhalten zum Beispiel der Mindener Juden, als diese in den Tod getrieben wurden. So berichtet der Chronist Heinrich von Herford, ein Dominikaner: "Zum Tode eilten sie jedoch fröhlich und Tänze aufführend, wobei sie zuerst die Kinder, dann die Frauen, hernach sich selbst den Flammen übergaben, damit nicht durch menschliche Schwachheit etwas gegen das Judentum vorgebracht werden könnte."
Strukturwandel in den Gemeinden
In den wieder neu erstehenden jüdischen Gemeinden des 12. Jahrhunderts vollzog sich ein Strukturwandel, der unter anderem auch eine Folge der vom Kloster Cluny angestoßenen innerkirchlichen Reformbestrebungen war. Neben das christliche Armutsideal und die Befreiung der Kirche von weltlicher Abhängigkeit trat 1179 das allgemeine Verbot für Christen, gegen Zinsen Geld zu verleihen. Für jüdische Händler, die diesem Verbot nicht unterlagen, bot sich dadurch eine neue Chance, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, denn sonstige städtische Berufe durften nur Mitglieder christlicher Handwerkszünfte oder Kaufmannsgilden ausüben, und der Aufstieg in den niederen Ministerialadel blieb Juden verwehrt, weil ihnen das Tragen von Waffen verboten war. Auch die Nutzung von ländlichem Grundbesitz war für Juden sehr eingeschränkt, da sie keine Arbeitskräfte beschäftigen durften, und beschränkte sich deshalb weitgehend auf die Eigenproduktion von koscherem Wein.
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Jüdische Handwerker im Spätmittelalter
Gert Mentgen, Zur Lage der Judengemeinden am Mittelrhein im ausgehenden Mittelalter, in: Informationen für den Geschichts- und Gemeinschaftskundelehrer, Heft 68/2004, S. 12f.
Mit dem Übergang des Geldhandels auf die Juden bildete sich in den Gemeinden eine neue Mittelschicht heraus, die den Führungsanspruch der alten Sippen in Frage stellte und durch Häusererwerb in zentraler Lage der Städte auch in der Öffentlichkeit stärker in Erscheinung trat. Sie forderte nachdrücklich ein Mitspracherecht in den Gemeinden, so dass nun die Wahl der Rabbiner und der "Judenbischöfe" nicht mehr nur bei den alten Familien lag. Während die Rabbiner als Lehrer, Prediger und Fachleute für religiöse Fragen die Gemeinden leiteten, fungierte der Judenbischof als Vorsteher und Sprecher seiner Gemeinde gegenüber der weltlichen, christlichen Obrigkeit. Er musste deshalb von den Bischöfen oder Kaisern im Amt bestätigt werden und war für die regelmäßige Zahlung der Gemeindesteuern an den Stadtherren verantwortlich. Dabei konnte der Beitrag der einzelnen Gemeindemitglieder zur gemeinschaftlichen Steuerleistung bis ins 18. Jahrhundert entweder durch eidlich beschworene Selbsteinschätzung oder durch einen gewählten Schätzer bestimmt werden.
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Das aschkenasische Ideal der Lebensführung
Nicht wie der Faule sollst du schlafen, stehe auf mit der Sonne und mit dem Gesang der Vögel. Sei kein Schlemmer und kein Säufer, du möchtest deines Schöpfers vergessen. Sieh nicht auf den, der im Reichtum über dich emporgestiegen, sondern auf die hinter dir Zurückgebliebenen. Aber in dem Dienste und der Furcht Gottes sieh auf den größeren, nie auf den geringeren. Freue dich mit Zurechtweisungen, nimm willig Rat und Belehrung an; erhebe dich nicht stolz über die Menschen. [...]
Hebe die Hand nicht auf gegen deinen Nächsten, auch wenn er vor dir deine Eltern lästert; rede von niemand Böses, verspotte und verleumde keinen Menschen! Hat jemand Unschickliches gesprochen, so gib ihm keine freche Antwort. Auf der Straße soll man dich nie hören, schreie nicht einem Vieh gleich, sondern sprich anständig! Beschäme keinen öffentlich, missbrauche deine Gewalt gegen niemand. [...] Nie unterlasse, dir Freunde zu erwerben! [...]
Strebe nicht nach dem eitlen Ruhm, Recht zu haben im Streite mit einem Weisen; du wirst nicht weiser davon. [...] Bohre nicht nach fremden Geheimnissen; verweigere nichts aus Eigensinn deinen Mitbürgern, ordne vielmehr ihrem Willen den deinigen unter. Mit schlechten Menschen, mit Jähzornigen, mit Narren lass dich nicht ein; du kaufst dabei nichts als Schande. [...] Bleibe jedem dankbar, der dir zu deinem Brote verholfen hat; sei aufrichtig und wahr gegen jedermann, gegen Juden wie gegen Nichtjuden; grüße jeden zuerst, ohne Unterschied des Glaubens; erzürne keinen Andersgläubigen.
Aus dem Testament Ascher Ben Jechiels (1250-1327), geboren im Rheinland und Rabbiner in Toledo.
Julius Höxter, Quellentexte zur jüdischen Geschichte und Literatur, hg. u. erg. von Michael Tilly, Wiesbaden 2009, S. 218 f.
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Einrichtungen städtischen jüdischen Lebens
Zu den wichtigsten Einrichtungen in einer jüdischen Gemeinde gehören Synagoge, Ritualbad und Friedhof. Die Grundzüge der Synagogenarchitektur wurden bereits in der Zeit der griechisch-römischen Antike formuliert und angewandt. Wesentlich ist die Ausrichtung des Synagogenbaus auf Jerusalem, das heißt in Europa sind die Synagogen alle geostet. Wichtigste Bestandteile der Ausstattung sind der Aron haKodesch und das Bima. Der Aron haKodesch ist der Schrein zur Aufbewahrung der Torarollen, der vor der Ostwand oder in einer Nische der Ostwand aufgestellt oder eingebaut ist. [...] Das Bima ist das in der Mitte des Synagogenraums stehende Lesepult, von dem aus die Texte aus der Tora und den anderen Büchern der hebräischen Bibel vorgelesen werden. Das Wort Bima stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Stufe". [...]
[D]ie erhaltenen monumentalen Mikwen [sind] ausschließlich dem Hohen Mittelalter zuzuordnen. Verbreiteter war wohl die Nutzung von Ritualbädern, die von einzelnen jüdischen Familien in den Kellern ihrer Häuser eingerichtet wurden und auch der Nachbarschaft zur Verfügung standen. Neben den Gemeindebauten ist auch das jüdische Haus als Wohnort der Familie ein Ort des Gebetes und religiöser Riten. [...] Zu erinnern sei hier etwa an die Sederzeremonie, mit der die Familie in Erinnerung an die Befreiung aus der Knechtschaft Ägyptens die Feier des Pessachfestes einleitet oder die Zeremonien am Anfang und Ende des Schabbat. Das Haus ist die Domäne der jüdischen Frau. Ihr obliegt die Ausübung bestimmter häuslicher Zeremonien, die Vorbereitung der Feste, die Beachtung der rituellen Reinheitsgebote bei der Zubereitung der Speisen und die Vermittlung derselben an ihre Töchter. [...]
Jüdische Friedhöfe sind ewige Orte der Erinnerung an die Verstorbenen und damit dem jüdischen Menschen als Bezugspunkt zu seinen persönlichen Wurzeln von großer Bedeutung. [...]
Synagoge, Ritualbad, Haus und Friedhof sind die örtlichen Bezugspunkte jüdischen Lebens. Ihr Vorhandensein schafft für den jüdischen Menschen das, was man Heimat nennt.
Werner Transier, Europas Juden im Mittelalter, in: Informationen für den Geschichts- und Gemeinschaftskundelehrer, Heft 68/2004, S.19 ff.
Seit dem 13. Jahrhundert stieg die Zahl der jüdischen Niederlassungen im Reichsgebiet an, um Mitte des 14. Jahrhunderts einen Höchststand zu erreichen. Gefördert wurden die Ansiedlungen nun auch durch die Landesherren, die zur Stärkung ihrer Territorien vermehrt Städte gründeten und dazu die Juden als Kapitalgeber benötigten. Zum Anstieg der Niederlassungen trug wohl auch bei, dass die Juden 1290 aus England und 1306 aus den französischen Kronlanden vertrieben wurden. Hinter diesen Maßnahmen stand eine Vermischung religiöser und wirtschaftlicher Motive (Bereicherung, Entschuldung). Das Vertreibungsedikt des englischen Königs Edward I. begründet sie mit dem Verstoß der Juden gegen das Zinsverbot. Im Reichsgebiet waren Judenverfolgungen und -vertreibungen zu diesem Zeitpunkt noch relativ selten. Doch ließ sich aus den Vorgängen in den Nachbarländern schließen, dass der Erwerbszweig der Geldleihe für die Juden neben Chancen auch Risiken bot.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Juden in den neu entstehenden Städten des ausgehenden 12. und des 13. Jahrhunderts, sei es als Händler, Geldleiher oder Verwalter von Münzstätten, dokumentiert sich in der marktnahen Lage des Judenviertels. So lag zum Beispiel das Judenviertel in Münster/Westfalen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hinter dem Rathaus, ebenso in Köln und Nürnberg, wogegen der Friedhof sich, anders als die christlichen Friedhöfe, die um die Kirche herum angelegt wurden, vor der Stadtmauer befand.
Bis zum Basler Konzil (1431-1449) gab es keine Verpflichtung zur Ghettobildung. Die Infrastruktur der jüdischen Gemeinde erforderte allerdings ein enges Zusammenwohnen, und so schlossen sich schon im 11. Jahrhundert die Juden häufig in eigenen Vierteln zusammen und umgaben sie vielfach mit einer Mauer, um ihre Waren und ihr Kapital zu schützen.
Verhältnis zur christlichen Obrigkeit
Im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert besaßen die Juden in der städtischen Bürgerschaft eine "weitreichende rechtliche Gleichstellung" - so der Historiker Alfred Haverkamp -, auch wenn sie keine ausgesprochen hoheitlichen Ämter ausüben durften. Doch sind Juden auch als Leiter von Münzstätten oder Zolleinnehmer bezeugt.
Seit den ersten jüdischen Niederlassungen in Deutschland standen die Juden unter dem Schutz des Kaisers bzw. der Bischöfe. Die "Königsnähe" spielte im Hochmittelalter eine wichtige Rolle. Kaiser Friedrich Barbarossa (Reg.: 1152 - 1190) bezeichnete in mehreren Urkunden die Juden als "der kaiserlichen Kammer zugehörig", womit er an alte römische Vorstellungen anknüpfte. Sein Enkel, Kaiser Friedrich II. (Reg.: 1212 - 1250), bezeichnete sie als "servi camere nostre", als Kammerknechte, was unter anderem ihre Verpflichtung zur Steuerzahlung an den kaiserlichen Fiskus beschrieb. Diese Formulierung diente auch dazu, Ansprüche des mit dem Kaiser um die Vormachtstellung konkurrierenden Papstes abzuwenden.
Die Auseinandersetzungen zwischen Papsttum und Kaisertum beeinträchtigten jedoch im laufenden 13. Jahrhundert die kaiserliche Schutzgewalt. Bischöfe und weltliche Fürsten beanspruchten mit Erfolg das "Judenregal" (Regal = mittelalterliches königliches Hoheitsrecht) für sich und erließen in der Folgezeit eigene Judenverordnungen. Den Kaisern verblieb nur noch das Verfügungsrecht über die Juden in den Reichsstädten, wobei sie zunehmend von ihrem Steuerrecht gegenüber den Juden Gebrauch machten, während sie ihre Schutzverpflichtung immer mehr aufgaben. Schon 1241 wurden erste Steuerlisten für Juden angelegt, in den Reichsstädten brachten diese 13 Prozent der königlichen Einnahmen auf. In der Folgezeit wurden die Hebesätze immer stärker heraufgesetzt, so dass zum Beispiel in Rothenburg o. T. die Juden im 14. Jahrhundert achtmal mehr Steuern abführen mussten als die übrigen Bürger.
Ab 1342 musste zudem jeder Jude, egal ob Mann oder Frau, ab dem zwölften Lebensjahr jährlich den "goldenen Opferpfennig" zahlen. Dies betraf alle Juden, auch wenn sie inzwischen den Landesfürsten unterstellt waren. Die Juden gerieten so in eine "Schwammfunktion". Sie mussten durch möglichst hohe Zinsen hohe Einnahmen erzielen, die dann an den Fiskus des Kaisers bzw. des Landesherren wanderten. Beliebt machte sie das nicht. Mit kaiserlichem Schutz konnten sie dagegen kaum noch rechnen, eher mit dem der meist vom städtischen Patriziat dominierten Stadtobrigkeiten. Dies bedeutete neue Verpflichtungen, so einen Beitrag zu den Verteidigungsanlagen der Stadt, auch zum Wach- und so genannten Kriegsdienst, obgleich Juden nach dem Gesetz keine Waffen tragen durften. In den Städten bildete sich an der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert ein so genanntes Judenbürgerrecht heraus, das offiziell "verbrieft", also den Juden urkundlich zugesprochen wurde. Wenn diese auch von den offiziellen Versammlungen der Stadtbürger oder der Zünfte ausgeschlossen blieben, so durften sie doch an den allgemeinen Festen - außer den religiösen - teilnehmen. Trotz vieler positiver Entwicklungen mehrten sich jedoch im Laufe des 13. Jahrhunderts Anzeichen für eine Verschlechterung des Verhältnisses zwischen den Juden und den übrigen Stadtbürgern.