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Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) | bpb.de

Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)

A. Kammel

1950 legte Frankreichs Premierminister René Pleven der frz. Nationalversammlung einen Plan zur Schaffung einer europ. Armee vor, an der auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein sollte. Um die Bildung einer dt. Armee zu verhindern, hätten die dt. Truppen in die europ. Streitkräfte integriert werden müssen. In den Verhandlungen forderte die dt. Regierung als Gegenleistung die Ablösung des Besatzungsstatuts und die Einrichtung eines Verteidigungsministeriums, was eine weitgehende innen- und außenpolitische Souveränität nach sich gezogen hätte. Am 27.5.1952 unterzeichneten die Regierungen von Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien und der Bundesrepublik Deutschland den Vertrag zur Gründung der EVG. Die Ratifizierung der ausgehandelten Verträge scheiterte jedoch am 30.8.1954, da der Beschluss zur Ratifizierung von der frz. Nationalversammlung nach bereits erfolgter Zustimmung durch die Parlamente der 5 anderen Länder von der Tagesordnung genommen und nicht mehr diskutiert wurde.

Literatur

  • F. Seiller: Rüstungsintegration. Frankreich, die Bundesrepublik und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft 1950–1954, Berlin u. a. 2015.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Kammel

Siehe auch:

Fussnoten

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