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Europäisches Amt für chemische Stoffe (ECHA) | bpb.de

Europäisches Amt für chemische Stoffe (ECHA)

T.-C. Bartsch

Das E. [engl.: European Chemicals Agency] wurde 2006 durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates gegründet; Sitz ist Helsinki/ Finnland. Seit dem 1.1.2008 ist das E. voll einsatzfähig. Die Agentur wurde im Rahmen des REACH-Programms zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gegründet. Die Agentur soll die Koordinierung im europ. Chemikalienmanagement sicherstellen, wissenschaftliche Informationen über Chemikalien sammeln und veröffentlichen. Die Unternehmen der chemischen Industrie sind hauptverantwortlich für die Risiken chemischer Stoffe. Die Agentur berät die Unternehmen dabei, die REACH-Auflagen zu erfüllen. Das E. soll zudem die Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU in allen Fragen rund um REACH beraten. Wichtige Abteilungen der Agentur sind der Ausschuss für Risikobeurteilung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse. Ergänzend kommen eine Widerspruchskammer – in der Beschwerden gegen Entscheidungen des E. verhandelt werden – und ein Forum für Fragen der Durchsetzung hinzu, in dem ein Netzwerk der für die Umsetzung zuständigen nationalen Behörden unterhalten wird. 2018 hat das E. 594 Mitarbeiter, das Budget für 2018 lag bei 117,09 Mio. €.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

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