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Dekret / Erlass/ Edikt | bpb.de

Dekret / Erlass/ Edikt

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E blau (© Stefan Eling)

Ein Beschluss

Das Wort „Dekret“ kommt vom lateinischen Wort „decretum“, was auf Deutsch „Beschluss“ heißt. Wenn ein Gesetz ohne Beteiligung des Parlaments beschlossen wurde, spricht man von einem „Dekret“. In manchen Verfassungen ist diese Möglichkeit vorgesehen. Das kann wichtig sein für den Fall, wenn zum Beispiel bei einer Katastrophe das Parlament nicht rasch genug wichtige Entscheidungen treffen kann. Dann können Entscheidungen „per Dekret“ getroffen werden.

USA: Dekrete des Präsidenten

In den USA gibt es Dekrete des Präsidenten. Das sind Gesetze, die erlassen werden, ohne dass die gewählten Abgeordneten zustimmen müssen. Nicht alle Gesetze aber kann der Präsident ohne Zustimmung des Parlaments erlassen. Das gilt nur für bestimmte Bereiche, die genau festgelegt sind. Bei allen Dekreten des Präsidenten gilt, dass sie keine zusätzlichen Kosten zur Folge haben dürfen.

Erlasse, Edikte

In Deutschland wird der Ausdruck "Dekret" heute nicht mehr verwendet. Stattdessen wird der Begriff „Erlass“ verwendet. Wenn eine Behörde einer untergeordneten Dienststelle eine Anweisung erteilt, nennt man das einen „Erlass“. Die Anweisung einer Behörde wird auch manchmal als „Edikt“ bezeichnet.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten