Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Diskriminierung | bpb.de

Diskriminierung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Protestmarsch gegen Diskriminierungen von Schwarzen Menschen in den USA im Jahr 1963 (© picture alliance / AP Photo)

Ungerechtfertigte Benachteiligung

Man spricht von Diskriminierung, wenn einzelne Menschen oder Gruppen ungleich behandelt werden und dadurch Nachteile erleben. Sie werden zum Beispiel ausgegrenzt oder unfair behandelt wegen ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Hautfarbe, ihrem Namen, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung.

Diskriminierungen erfolgen aus unterschiedlichen Gründen. Oft spielen Vorurteile eine Rolle. Manche Menschen behaupten, dass andere Menschen weniger wert sind und behandeln sie deshalb schlecht. Diskriminierung kann dazu führen, dass Menschen zum Beispiel keine Wohnung oder Arbeitsstelle finden. Es kann auch sein, dass sie beschimpft werden und Gewalt erfahren.

Beispiele für Diskriminierung

Diskriminiert werden Menschen zum Beispiel wegen ihres Geschlechts. So erhalten Frauen im Berufsleben manchmal weniger Gehalt oder Lohn als ihre männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Arbeit tun. Oft werden auch Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Das Wort "schwul" wird manchmal sogar als Schimpfwort benutzt, um andere Menschen abzuwerten. Immer wieder kommt es vor, dass Menschen mehrfach diskriminiert werden, zum Beispiel gleichzeitig wegen ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht und ihrer Sprache.

Demokratie duldet keine Diskriminierung

Gegen Diskriminierungen muss eine demokratische Gesellschaft entschieden vorgehen. In Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht ausdrücklich, dass Diskriminierung verboten ist: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Der Staat muss deshalb dafür sorgen, dass Menschen nicht diskriminiert werden. Dafür sollen unter anderem die Antidiskriminierungsstellen sorgen, die es überall im Land gibt. Aber auch wir alle sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Menschen keine Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung erfahren.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.

Fussnoten