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Hartz IV | bpb.de

Hartz IV

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon H gelb (© Stefan Eling)

Begriffserklärung

Hartz IV spricht man aus als "Hartz Vier". IV ist die römische Zahl für "4". In der Umgangssprache wird mit diesem Begriff ein Gesetz benannt, das für Menschen ohne Arbeit in Deutschland von großer Bedeutung ist. Es legt fest, welche finanziellen Ansprüche Menschen haben, wenn sie erwerbsfähig, aber längere Zeit ohne Arbeit sind. Dieses Geld heißt "Arbeitslosengeld II", abgekürzt AGL II, oder in der Umgangssprache auch "Hartz IV".

Ziel des Gesetzes

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen eine Arbeit aufnehmen. Der Grundgedanke des Gesetzes lautet: Fordern und Fördern. Gefordert wird, dass die Arbeitslosen eine Arbeit auch dann aufnehmen, wenn sie nicht ihrer Ausbildung entspricht oder bei der sie weniger verdienen, als sie es eigentlich erwarten. Gefördert werden diese Bemühungen durch die Zahlung des Arbeitslosengeldes II.< Dieses Geld erhalten alle Arbeitslosen, die arbeiten können und Anspruch auf Unterstützung haben. Aber auch Menschen, die arbeiten, können ALG II erhalten. Das ist dann der Fall, wenn sie weniger verdienen, als sie brauchen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Wie sieht diese finanzielle Unterstützung aus?

Die Unterstützung durch das ALG II erhalten nur Arbeitslose, die das Geld auch wirklich brauchen. Um festzustellen, wie viel Geld die Langzeitarbeitslosen genau bekommen, müssen sie Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben. Wer mehr besitzt als eine bestimmte Summe (das ist der so genannte Freibetrag), muss erst dieses Vermögen verbrauchen, bevor er Anspruch auf staatliche Unterstützung hat.

Wieso sagt man eigentlich Hartz IV?

Die Gesetze zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation wurden von Fachleuten vorbereitet. Die Arbeitsgruppe, die die Vorschläge erstellte, wurde von Peter Hartz geleitet. Er war früher Manager von VW. Nach ihm wurde dann in der Umgangssprache das Gesetz benannt. Eigentlich heißt das Gesetz: "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten