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Mutterschutz | bpb.de

Mutterschutz

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Eine schwangere Frau mit ihrem Sohn. (© picture alliance/imageBROKER)

Schutz für schwangere Frauen und Mütter nach der Geburt

Frauen haben während einer Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf besonderen Schutz. Dies ist der sogenannte Mutterschutz. Er ist gesetzlich geregelt und gilt für alle berufstätigen Mütter oder werdenden Mütter.

Einige Schutzvorschriften

Eine wichtige Vorschrift lautet, dass Frauen, die schwanger sind oder vor kurzer Zeit ein Kind geboren haben, nicht in gefährlichen Berufen beschäftigt werden dürfen. Ein Mutterschaftsgeld soll in diesen Fällen einen finanziellen Ausgleich schaffen. Schwangeren Frauen und Müttern darf in den ersten Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden. Frauen sollen also keine Angst davor haben, im Falle einer Schwangerschaft ihren Job zu verlieren. Sie haben ein Anrecht darauf, nach der Geburt wieder auf ihren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren zu können.

Elterngeld

Zum Mutterschutz gehört auch das Elterngeld. Es soll Müttern, aber auch Vätern nach der Geburt ermöglichen, sich eine Zeitlang ohne erhebliche finanzielle Einbußen zuhause um das neu geborene Kind zu kümmern.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten