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Mündigkeit | bpb.de

Mündigkeit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon M grün (© Stefan Eling)

Verantwortung übernehmen

Wenn man sagt, dass jemand ein „mündiger Mensch“ ist, heißt das, jemand ist volljährig, voll geschäftsfähig und auch straffähig. Er oder sie hat die vollen Bürgerrechte, kann wählen gehen und selbst gewählt werden. Ein mündiger Mensch muss für die Dinge, die er tut, einstehen, er muss dafür die Verantwortung übernehmen.

Mündige Bürger/innen

„Mündigkeit“ hat noch eine weitergehende Bedeutung. Gemeint ist damit auch Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit. Man spricht oftmals von „mündigen Bürgern“ und meint damit, dass die Bürger und Bürgerinnen nicht nur für sich selbst Verantwortung übernehmen, sondern auch für ihren Staat und ihre Gesellschaft. In einer Demokratie wie in Deutschland ist das besonders wichtig. Die Demokratie braucht mündige Bürger und Bürgerinnen, die sich interessieren und engagieren, die bereit sind, politisch im Staat mitzuwirken.

Mündel und Vormundschaft

Abgeleitet von „Mündigkeit“ ist die Bezeichnung „Mündel“. Dabei handelt es sich um eine minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht. Hierbei ist der Vormund eine Person, die von einem Gericht damit beauftragt wird, dem Jugendlichen (das ist das „Mündel“) als gesetzlicher Vertreter zur Seite zu stehen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Minderjähriger Waise wird oder aus einem anderen Grund nicht mehr unter elterlicher Obhut und Sorge ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten