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Ordnungsamt /Ordnungsbehörde | bpb.de

Ordnungsamt /Ordnungsbehörde

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Anmeldungsformular vom Einwohnermeldeamt. (© picture-alliance / Bildagentur-online/Ohde)

Teil der Verwaltung

Dieses Amt gehört zur Verwaltung einer Stadt oder einer Gemeinde. Auch wenn die Aufgaben des Ordnungsamtes je nach Gemeinde oder Bundesland unterschiedlich sind, so ist es doch überall für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig.

Aufgaben

Die Bürgerinnen und Bürger haben ziemlich oft mit dem Ordnungsamt oder der Ordnungsbehörde zu tun. Hier wird viel geregelt, was das Alltagsleben der Bevölkerung betrifft. Auf dem Einwohnermeldeamt, das meistens Teil des Ordnungsamtes ist, beantragen die Menschen einen neuen Pass. Oft müssen dort auch die Hundemarken erworben werden. Das Ordnungsamt überwacht, dass die Autofahrer/innen ihre Parkgebühren zahlen und verteilt Strafzettel, wenn das nicht passiert. Wer ein Open-Air-Konzert, ein Straßenfest oder eine Demonstration veranstalten möchte, muss das beim Ordnungsamt genehmigen lassen. Das Ordnungsamt muss sich auch kümmern, wenn zuviel Müll auf den Straßen herumliegt oder wenn jemand wegen Tierquälerei verdächtigt wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten