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Pilotabschluss | bpb.de

Pilotabschluss

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Als erster das Ziel "Tarifvertrag" erreichen - darum geht es beim Pilotabschluss für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. (© picture alliance/dpa)

Ein Tarifabschluss als Vorbild für andere

In einem Tarifvertrag einigen sich die Vertreter der Gewerkschaften und die Vertreter der Arbeitgeber (beide nennt man die „Tarifvertragsparteien“) darüber, wie hoch demnächst Lohn und Gehalt sein werden oder wie viele Urlaubstage es geben wird. Häufig wird daraus ein sogenannter Pilotabschluss für viele andere Beschäftigte in einem vergleichbaren Arbeitsfeld in anderen Gegenden.

Ein Beispiel

Angenommen, ein solcher Tarifvertrag wird zwischen Vertretern der Gewerkschaft und den Arbeitgebern für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und alle sind mit den ausgehandelten Vereinbarungen zufrieden. Dann könnten die Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften in anderen Bezirken sagen: „Das ist gut, was dort beschlossen wurde. Wir ersparen uns langwierige Verhandlungen über neue Tarifverträge. Wenn alle damit einverstanden sind, werden wir das übernehmen, was die Kollegen in Nordrhein-Westfalen ausgehandelt haben.“ Das, was übernommen wird, bezeichnet man als „Pilotabschluss“. In anderen Bezirken werden dann in den neuen Tarifverträgen höchstens noch einige wenige Einzelheiten geändert.
Übrigens: Mehr dazu könnt ihr unter den Stichwörtern "Tarifvertrag" und "Tarifkorridor" hier im Lexikon nachlesen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten