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Pressefreiheit | bpb.de

Pressefreiheit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Pressefreiheit (© Stefan Eling)

Begriffsbestimmung

Das Recht der freien Meinungsäußerung, und dazu gehört die Pressefreiheit, ist ein Grundrecht in unserer Demokratie. Die Pressefreiheit stellt sicher, dass alle Journalistinnen und Journalisten frei ihre Meinung sagen und schreiben können. Außerdem sollen sie sich ihre Informationen beschaffen können, wo sie wollen. Grundsätzlich darf niemand den Journalisten und Journalistinnen vorschreiben, was sie zu schreiben oder zu berichten haben.
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ — Artikel 5 GG

Einschränkung des Grundrechts

Durch bestimmte Vorschriften und Gesetze wird die Pressefreiheit allerdings eingeschränkt. Es darf niemand beschädigt oder beleidigt werden, die persönliche Ehre der Menschen muss geachtet werden. Es darf auch nichts in Zeitungen geschrieben oder im Fernsehen gezeigt werden, was dem Jugendschutz widerspricht.

Gefahr für die Pressefreiheit

Manche warnen davor, dass die Pressefreiheit in Gefahr sei, wenn einzelne Unternehmen zu viele Zeitungen oder Fernsehstationen kaufen. Damit könnte die Meinung im Lande zu sehr beeinflusst werden und vielleicht auch Druck auf die Journalisten ausgeübt werden. Solche "Pressekonzentration", wie das heißt, kann man in manchen Ländern, auch in Deutschland beobachten. Hier gibt es das Bundeskartellamt, das solche Vorgänge kontrolliert.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten