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Ressort | bpb.de

Ressort

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon R gelb (© Stefan Eling)

Aufgaben von Ministerinnen und Ministern

"Ressort" ist ein französisches Wort, das ins Deutsche übernommen wurde. Es bedeutet "Arbeits-", "Geschäfts-" oder "Amtsbereich". (Ausgesprochen wird es wie "Ressor").

Ressorts in der Regierung

In der Politik spricht man dann von Ressorts, wenn es um die Arbeit von Ministern oder Ministerinnen geht. In das Ressort des Innenministers gehört es, für die innere Sicherheit und Ordnung im Land zu sorgen. In allen diesen Fragen muss er den Kollegen und Kolleginnen im Kabinett Auskunft geben und den Volksvertretern im Deutschen Bundestag Rede und Antwort stehen. In das Ressort des Außenministers fallen die Aufgaben, bei denen es um die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten geht. Manchmal gibt es in einer Regierung auch Minister oder Ministerinnen ohne ein Ressort. Dann sind sie für Sonderaufgaben zuständig.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten