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Sachverständigenrat | bpb.de

Sachverständigenrat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ präsentiert sein Jahresgutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. (© Christian Ditsch/dpa)

Begriffsbestimmung

Sachverständige sind Fachleute oder Experten auf einem bestimmten Gebiet. Eine Gruppe von Sachverständigen bildet einen Sachverständigenrat. Spricht man von „dem“ Sachverständigenrat, ist fast immer eine ganz besondere Expertengruppe gemeint: der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“.

Die "Fünf Weisen"

Dieser Rat wurde erstmals 1963 durch ein Gesetz einberufen und tritt seitdem jedes Jahr zusammen. Er soll die Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen beraten. Die Fachleute in diesem Gremium nennt man auch die „Fünf Weisen“. Sie werden jeweils für fünf Jahre in den Rat berufen. Die Aufgabe des Sachverständigenrates ist es, jedes Jahr bis Mitte November ein Gutachten zu erstellen. Darin beschreiben die Gutachter die wirtschaftliche Lage in Deutschland und geben einen Ausblick auf die kommende Entwicklung. Der Sachverständigenrat kann darauf hinweisen, wenn in der Wirtschaftspolitik etwas verbessert werden müsste. Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu dem Jahresgutachten des Rates Stellung zu nehmen.

Weitere Sachverständigenräte

Daneben gibt es noch weitere Sachverständigenräte. So befasst sich zum Beispiel der "Sachverständigenrat für Umweltfragen" mit der Situation der Umwelt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten