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Sanktion | bpb.de

Sanktion

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S grau (© Stefan Eling)

Begriffserklärung

Das Wort kommt aus dem Lateinischen. Meist benutzt man es, wenn man von einer Maßnahme spricht, mit der man ein bestimmtes Verhalten erzwingen will oder mit der man ein bestimmtes Verhalten bestraft. Sanktionen werden „verhängt“.

Internationale Sanktionen

Im Verhältnis der Staaten untereinander verhängt die UNO zum Beispiel Sanktionen gegen Diktatoren oder Staaten, wenn sie internationale Verträge oder das Völkerrecht brechen. Auch bei schweren Unrechtstaten, die gegen die Menschenrechte sind, können Sanktionen verhängt werden. Bei Wirtschaftssanktionen gegen einen Staat kann international zum Beispiel beschlossen werden, dass bestimmte Handelsgüter von diesem Staat nicht mehr gekauft werden. Oder es wird beschlossen, das Geld eine Diktators, das auf Auslandskonten gehortet wurde, „einzufrieren". Dann kann der Diktator über dieses Geld nicht mehr verfügen.

Sanktionen im Alltag

Auch im alltäglichen Leben gibt es Sanktionen. Wenn jemand beispielsweise staatliche Hilfe erhält, aber den damit verbundenen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann kann der staatliche Zuschuss gekürzt werden. Durch diese Sanktion will man erzwingen, dass die Verpflichtungen erfüllt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten