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Strafrecht | bpb.de

Strafrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Angeklagter mit seinem Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren. (© picture alliance / dpa)

Straftat und Strafprozess

Wenn jemand eine Straftat begeht und von der Polizei verhaftet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es weiter geht. Wenn ein sogenannter begründeter Tatverdacht besteht, leitet sie einen Strafprozess ein. Im Strafprozess wird genau geprüft, wie die Umstände der Tat waren. So wird zum Beispiel untersucht, ob es entlastende Umstände für den Angeklagten gab oder ob es sich um eine besonders schwere Straftat handelte. Bei dem Prozess vertritt der Staatsanwalt die Anklage und ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin verteidigt den Angeklagten.

Strafgesetzbuch

Falls der Angeklagte für schuldig befunden wird, verkündet der Richter die Strafe. Dabei muss er sich an das Strafgesetzbuch halten. Darin steht, unter welchen Voraussetzungen eine Tat als Straftat bewertet werden kann. Außerdem findet sich dort auch das für die Tat vorgesehene Strafmaß.

Regelungen für Kinder und Jugendliche

Für Jugendliche von 14 -18 Jahren und in vielen Fällen auch bis 21 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Kindern, die zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt sind, kann in Deutschland kein Strafprozess gemacht werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten