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Urheberrecht | bpb.de

Urheberrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon U gelb (© Stefan Eling)

Schutz von geistigem Eigentum

Die Buchautorin, der Komponist, der Fotograf, die Malerin eines Bildes, die Entwicklerin eines Computerprogramms - sie alle sind Urheber/innen eines geistigen oder künstlerischen Werkes. Dazu gehören auch Zeitungsartikel, Rundfunk- und Fernsehbeiträge, wissenschaftliche Werke und anderes mehr. Dieses „geistige Eigentum“ ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz von 1965 geschützt. Das bedeutet, dass andere Menschen oder Unternehmen diese Werke nicht einfach kopieren, nachmachen oder leicht verändert als eigenes Werk ausgeben dürfen. Wer es dennoch tut, dem droht eine Strand wegen Missachtung des Urheberrechts. Wichtig ist, dass das geschützte Werk selbst eine eigenständige Schöpfung und keine verbotene Nachahmung ist.

Ende des Urheberrechts

Das Urheberrecht erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Danach können andere Menschen das Werk bearbeiten oder ohne Genehmigung nutzen. Das aber gilt nur dann, wenn es zu diesem Zeitpunkt keine Erben oder andere Personen gibt, die darüber bestimmen können, was mit dem Werk geschehen darf.

Urheberrecht und Internet

Durch das Internet sind neue Probleme beim Schutz des Urheberrechts aufgetreten. So ist zum Beispiel das elektronische Kopieren von Musiktiteln immer schneller und einfacher geworden und oft nicht nachzuweisen. Trotzdem wollen Autorinnen und Künstler, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Doch wie kann das gehen? Es gibt zwar internationale Verträge, die dafür sorgen sollen, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird. Doch ist noch nicht geklärt, wie ein sicherer Schutz auch durchgesetzt werden kann.

Urheberrechtsreform

Die EU hat im Frühjahr 2019 nach intensiven Auseinandersetzungen eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Die Kritiker befürchten, dass mit der Reform zu viele Regeln die Freiheit im Netz behindern. Die Befürworter aber fordern, dass auch im Netz Regeln gelten, an die sich die Nutzer zu halten haben. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Verlage besser als bisher Urheberrechte im Internet durchsetzen können. Außerdem sollen große Plattformen, die fremde Texte verwerten, für die Beachtung des Urheberrechts verantwortlich sein. Die EU-Richtlinien zum Urheberrecht müssen nun noch in den Mitgliedsstaaten der EU in Gesetze umgesetzt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten