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Vizekanzler/in | bpb.de

Vizekanzler/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon V blau (© Stefan Eling)

Vertreter des Regierungschefs

Das Wort „vice“ bedeutet im Lateinischen „anstelle von“. Ein „Vize“ nimmt für eine bestimmte Zeit die Stelle einer anderen Person ein, er vertritt diese andere Person. Der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der Stellvertreter des Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin. Er vertritt für eine gewisse Zeit den Regierungschef.

Aufgaben des Vizekanzlers

In Artikel 69 des Grundgesetzes sind die Aufgaben des Vizekanzlers festgelegt: Wenn der Bundeskanzler verhindert ist, nimmt der Vizekanzler dessen Aufgaben und Rechte wahr. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin wird vom Bundeskanzler aus dem Kreis der Bundesminister/innen ernannt. Jeder Minister oder jede Ministerin kann vom Bundeskanzler oder dem Bundespräsidenten dazu verpflichtet werden, zeitweise das Amt auszuüben. Das kann zum Beispiel nötig sein, wenn der Regierungschef zurücktritt oder stirbt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten