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Gemeinwohl | bpb.de

Gemeinwohl

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Viele Menschen in einer Fußgängerzone (© picture alliance / dpa | Jan Woitas)

Das, was vielen Menschen einer Gemeinschaft oder eines Staates zugutekommt und nützt, wird als „Gemeinwohl“ bezeichnet. Das Gegenteil davon sind die Interessen oder Wünsche Einzelner oder einer Gruppe dieser Gemeinschaft.

Gesetze dienen dem Gemeinwohl

Die Gesetze des Staates sollen dem friedlichen Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger dienen. Sie sind wichtig, damit die Gemeinschaft gut funktioniert. Sie dienen dem Gemeinwohl. Gleichzeitig ist aber in der Demokratie auch das Recht jedes Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu leben, wichtig. Dazu gehört das Recht, Eigentum zu haben und darüber frei zu entscheiden. Dass es dabei zu Konflikten kommen kann, wird im Grundgesetz deutlich. Dort heißt es in Artikel 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Wer entscheidet, was für das Gemeinwohl gut ist?

Wer entscheidet aber, was für die Gemeinschaft gut ist oder nur den Interessen einiger Menschen oder Gruppen dient? Darüber wird in Deutschland oft diskutiert. Ein Beispiel: Nutzt es dem Gemeinwohl, wenn Straßen gebaut werden, damit Güter schneller von einem Ort zum anderen transportiert werden können? Oder nutzt es dem Gemeinwohl, wenn es weniger Straßen gibt und die Natur erhalten bleibt, die Transportwege aber länger und umständlicher sind? Manchmal kommt es zum Streit zwischen den Interessen einzelner Menschen und den Interessen des Gemeinwohls. Dann entscheiden die Gerichte.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten