Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und auf die Entscheidung warten, ob sie Schutz erhalten oder nicht. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Während der Prüfung ihres Asylantrages beziehen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dürfen sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten.
(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Innern, Externer Link: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration)