Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Genehmigung für ausländische Staatsangehörige, sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufzuhalten, zum Beispiel, um hier zu arbeiten oder zu studieren. Sie kann nach geltendem Gesetz verlängert oder in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.
(Quelle: Externer Link: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration )