Als Aufnahmegesellschaft werden die Mitglieder der Gemeinschaft des Aufnahmelandes bezeichnet. Sie umfasst sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige, die (schon länger) im Aufnahmeland leben.
(Quelle: Externer Link: Europäisches Migrationsnetzwerk: Glossar zu Asyl und Migration. Version 5.0. Europäische Kommission. 2018. S.52)
Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).