Als Aufnahmegesellschaft werden die Mitglieder der Gemeinschaft des Aufnahmelandes bezeichnet. Sie umfasst sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige, die (schon länger) im Aufnahmeland leben.
(Quelle: Externer Link: Europäisches Migrationsnetzwerk: Glossar zu Asyl und Migration. Version 5.0. Europäische Kommission. 2018. S.52)