Als Aufnahmegesellschaft werden die Mitglieder der Gemeinschaft des Aufnahmelandes bezeichnet. Sie umfasst sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige, die (schon länger) im Aufnahmeland leben.
Als Aufnahmegesellschaft werden die Mitglieder der Gemeinschaft des Aufnahmelandes bezeichnet. Sie umfasst sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige, die (schon länger) im Aufnahmeland leben.