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Aussiedler/-in | bpb.de

Aussiedler/-in

Der Begriff Interner Link: Aussiedler/-in (bzw. seit dem 1.1.1993 Spätaussiedler/-in) beschreibt „deutsche Volkszugehörige“, die nach 1950 in den ehemaligen Republiken der Sowjetunion sowie den früheren Ostgebieten des Deutschen Reiches leb(t)en und dort aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit mitunter starke Benachteiligungen erlitten haben und daher im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens nach Deutschland zuwandern durften bzw. immer noch dürfen. (Spät-)Aussiedler/-innen sind eine der zahlenmäßig größten Migrant/-innengruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund ihrer Abstammung genießen sie in Deutschland eine privilegierte Aufnahme mit unmittelbarem Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit und aktiver Integrationshilfe durch den Staat. Auch gelten für sie nicht das Ausländerrecht, sondern spezielle Gesetze, Verordnungen und Verfahren. So sieht das Bundesvertriebenengesetz von 1953 die Möglichkeit für die in Osteuropa verbliebenen Deutschen vor, auch in Zukunft nach Deutschland einzureisen. Voraussetzung ist das „vererbliche Bekenntnis“ zum deutschen Volkstum.

(Quellen: Externer Link: Informationsverbund Asyl & Migration, Interner Link: Bundeszentrale für politische Bildung)

Fussnoten