Ausweisung bezeichnet einen behördlichen Verwaltungsakt, bei dem das Aufenthaltsrecht ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland erlischt. Die betroffenen Personen werden aufgefordert, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen. Kommen sie dieser Ausreiseaufforderung nicht nach, droht die
(Quellen: Externer Link: Mediendienst Integration, Externer Link: §53 AufenthG, Externer Link: Informationsverbund Asyl & Migration)