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Integration | bpb.de

Integration

Der Begriff beschreibt die Chancen und den Grad der Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeitsmarkt, (Aus-)Bildungssystem oder Wohnungsmarkt. Grundsätzlich erbringt in modernen, ausdifferenzierten Gesellschaften prinzipiell jedes Individuum Integrationsleistungen. Im Zusammenhang mit Zuwanderung bezieht sich der Integrationsbegriff in der Regel auf Eingewanderte und deren Nachkommen und meint im Allgemeinen die Einbeziehung eines Individuums oder einer Gruppe in die Gesellschaft. Meist geht die Integration einher mit dem langwährenden, durch Kooperation und Konflikt geprägten Aushandeln ökonomischer, politischer, religiöser oder rechtlicher Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Neben dem individuenzentrierten Integrationsbegriff kann Interner Link: Integration auch den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt meinen (sog. Systemintegration), also die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verflechtungen eines gesamtgesellschaftlichen Systems und die Macht- und Abhängigkeitsbeziehungen, in die es einbezogen ist.

(Quellen: Jochen Oltmer: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2017; Annette Treibel: Integriert Euch! Plädoyer für ein selbstbewusstes Einwanderungsland. Frankfurt am Main: campus Verlag 2015.)

Fussnoten