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Migration | bpb.de

Migration

Als Migration werden räumliche Bewegungen von Menschen bezeichnet, die mit einer längerfristigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes (von Individuen, Familien oder Kollektiven) über eine administrative Grenze hinweg einhergehen. Migrationen, die innerhalb eines Staates erfolgen, werden als Binnenwanderungen bzw. Binnenmigration bezeichnet. Werden Staatsgrenzen überschritten, spricht man von internationalen Wanderungen bzw. internationaler Migration. Einer Definition der UN zufolge gelten solche Wanderungen, die mit einem drei bis zwölfmonatigem Aufenthalt am Zielort verbunden sind, als temporäre Migration. Von dauerhafter Migration wird gesprochen, wenn der Aufenthalt am Zielort mehr als ein Jahr beträgt. Migration kann unter anderem dem Ziel folgen, Chancen auf Bildung und Arbeit zu verbessern. Migration kann aber auch Folge der Ausübung oder Androhung von Gewalt sein (siehe Interner Link: Gewaltmigration). Die Migrationsmotivation ist sehr individuell; ihr liegen zumeist mehrere Faktoren und Überlegungen zugrunde.

(Quellen: Interner Link: Bundeszentrale für politische Bildung, Externer Link: UN-Statistikkommission)

Fussnoten