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Non-Refoulement | bpb.de

Non-Refoulement

Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet die Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung von Personen, wenn die Annahme besteht, dass ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung bzw. schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Grundsatz, der u.a. Bestandteil der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention ist.

(Quelle: Externer Link: Europäische Kommission)

Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).

Fussnoten