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Staatsangehörigkeit | bpb.de

Staatsangehörigkeit

Der Begriff der Staatsangehörigkeit beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Daraus ergibt sich eine rechtliche Beziehung (Staatsbürgerschaft) zwischen einem Staat und einer Person, die mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten verbunden ist. Zumeist werden die Begriffe Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft synonym verwendet. Das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ist in Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. In der Regel hat jeder Mensch (mindestens) eine Staatsangehörigkeit. Dennoch gibt es der UN zufolge weltweit etwa 10 Millionen Menschen, bei denen das nicht der Fall ist und die deswegen als Interner Link: Staatenlose bezeichnet werden.

(Quellen: Externer Link: Bundesministerium des Innern, Externer Link: Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR)

Fussnoten