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Subsidärer Schutz | bpb.de

Subsidärer Schutz

Der subsidiäre Schutz ist eine Schutzform, die im Asylverfahren gewährt werden kann, wenn eine asylsuchende Person die Voraussetzungen für Schutzformen, die nur bei Individualverfolgung gewährt werden – wie eine Asylberechtigung nach dem Grundgesetz bzw. Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention – nicht erfüllt, ihr aber bei einer Rückkehr in das Herkunftsland ein „ernsthafter Schaden“ etwa durch Todesstrafe, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Die Gefahr kann zudem auch von willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ausgehen. Der subsidiäre Schutz wurde 2004 in der Europäischen Union eingeführt und in Deutschland durch das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in das Asylrecht integriert.

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Fussnoten