„Migrationsabkommen“ ist ein Sammelbegriff für mehr oder weniger verbindliche Vereinbarungen zwischen verschiedenen Ländern oder der EU und Drittstaaten, mit denen unterschiedliche migrationspolitische Ziele verfolgt werden, etwa irreguläre und Fluchtmigration zu begrenzen, Rückführungen zu erleichtern oder reguläre Migration zu fördern. Die meisten „Migrationsabkommen“ sind keine Abkommen im Sinne rechtsverbindlicher Verträge, sondern eher Absichtserklärungen zur migrationspolitischen Zusammenarbeit, was sich in Bezeichnungen wie Migrations- und Mobilitätspartnerschaften ausdrückt.
(Quellen: Externer Link: Bundesministerium für Inneres und Heimat,