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Pushback | bpb.de

Pushback

Mit dem englischen Begriff Pushback werden staatliche Maßnahmen beschrieben, bei denen Schutzsuchende – meist unmittelbar nach dem Grenzübertritt – in das vorherige Aufenthaltsland zurückgeschoben werden, ohne ihnen die Möglichkeit einzuräumen, einen Asylantrag zu stellen. Pushbacks verstoßen u.a. gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Interner Link: Non-Refoulement), der sich z.B. in der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention findet, und gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.

(Quelle: Externer Link: European Center for Constitutional and Human Rights)

Fussnoten