Mit dem englischen Begriff Pushback werden staatliche Maßnahmen beschrieben, bei denen Schutzsuchende – meist unmittelbar nach dem Grenzübertritt – in das vorherige Aufenthaltsland zurückgeschoben werden, ohne ihnen die Möglichkeit einzuräumen, einen Asylantrag zu stellen. Pushbacks verstoßen u.a. gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (
(Quelle: Externer Link: European Center for Constitutional and Human Rights)