Mit dem englischen Begriff Pushback werden staatliche Maßnahmen beschrieben, bei denen Schutzsuchende – meist unmittelbar nach dem Grenzübertritt – in das vorherige Aufenthaltsland zurückgeschoben werden, ohne ihnen die Möglichkeit einzuräumen, einen Asylantrag zu stellen. Pushbacks verstoßen u.a. gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (
(Quelle: Externer Link: European Center for Constitutional and Human Rights)
Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).