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Drogen | bpb.de

Drogen

Nach islam. Recht ist Interner Link: Alkoholgenuss eine Straftat (Interner Link: Strafrecht), die mit körperlicher Züchtigung bestraft wird. Dagegen unterliegt der Genuss von Cannabis (Haschisch) keinem Verbot und erfreut sich trotz neuzeitlicher gesetzlicher Einschränkung in manchen muslim. Kreisen auch weiterhin großer Beliebtheit. Im Jemen, Ostafrika und Somalia ist das Kauen der Blätter und jungen Triebe des Kath-­Strauches (arab. qāt, Catha edulis) sehr verbreitet und spielt eine große soziale Rolle.

Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten