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Handelsmakler | bpb.de

Handelsmakler

selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere von Fall zu Fall Verträge über den Kauf oder Verkauf von Waren (Warenmakler), Wertpapieren (Börsenmakler) oder Versicherungen (Versicherungsmakler) vermittelt. Als Vergütung ist eine Gebühr (Maklergebühr, Courtage) zu zahlen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten