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Lohnpolitik | bpb.de

Lohnpolitik (produktivitätsorientierte Lohnpolitik).

In Deutschland wird die Lohnpolitik nicht durch den Staat vorgenommen oder bestimmt, sondern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Tarifvertragsparteien), die in Tarifverhandlungen die Höhe von Löhnen und Gehältern, aber auch die sonstigen Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer einer Branche oder eines Tarifgebietes aushandeln. Deshalb wird auch von Interner Link: Tarifpolitik (siehe dort) gesprochen.

Die Tarifautonomie, also das Recht der Tarifvertragsparteien, Arbeitsbedingungen und Lohnhöhe ohne staatlichen Eingriff auszuhandeln, wird vom Grundgesetz garantiert. Durch arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nimmt der Staat jedoch erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und setzt einen gesetzgeberischen Rahmen, innerhalb dessen sich die Tarifpartner bewegen.

Die Höhe von Löhnen und Gehältern bestimmt wesentlich die Arbeitskosten mit und beeinflusst die Situation am Interner Link: Arbeitsmarkt. Im Zusammenhang mit der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Löhne und Gehälter nur im Ausmaß der Steigerung der Arbeitsproduktivität erhöht werden sollen (produktivitätsorientierte Lohnpolitik).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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