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ordentliche Kündigung | bpb.de

ordentliche Kündigung

eine Interner Link: Kündigungsart (siehe dort). Die ordentliche Kündigung braucht grundsätzlich keinen sachlichen Grund, um wirksam zu sein, verlangt vom Arbeitgeber das Vorliegen eines sozial gerechtfertigten Grundes, falls das Kündigungsschutzgesetz zutrifft, ist i. d. R. an eine Frist gebunden und gilt nur für unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten