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öffentliche Unternehmen | bpb.de

öffentliche Unternehmen Staatsunternehmen

Unternehmen im alleinigen Eigentum oder unter maßgeblicher Beteiligung und Einflussnahme einer Gebietskörperschaft, z. B. Bundesbetriebe und Landesbetriebe, die auch als Staatsunternehmen bezeichnet werden, sowie kommunale Betriebe. Zu den öffentlichen Unternehmen gehörten früher bis zu ihrer Interner Link: Privatisierung Bahn und Post. Wenn der Staat als Unternehmer auftritt, ist oft der faire Wettbewerb gefährdet, allein schon aufgrund der Zahlungsmöglichkeiten (Bonität) des Eigners Staat. Ein Beispiel ist die staatliche Garantie der Kommunen für ihre Sparkassen, wodurch diesen die Kapitalbeschaffung im Vergleich zu Privatbanken sehr verbilligt wird.

Öffentliche Unternehmen können einerseits organisiert sein als juristische Personen des öffentlichen Rechts wie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, kommunale Zweckverbände oder als Teile von Gebietskörperschaften wie städtische Verkehrsunternehmen (Regiebetriebe) oder andererseits als privatrechtliche Unternehmen (AG, GmbH, Genossenschaft) wie eine Stadtwerke AG.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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