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Reichensteuer | bpb.de

Reichensteuer

umgangssprachliche Bezeichnung für den seit 1. 1. 2007 geltenden Zuschlag von 3 % zur Einkommensteuer für die Bezieher hoher Einkommen. Private Einkommen von über 250 731 € bei Ledigen und 501 462 € bei gemeinsam veranlagten Eheleuten werden mit einem Steuersatz von 45 % statt 42 % belastet. Für Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit gilt ein Entlastungsbetrag, damit solche Einkünfte nicht bei der Reichensteuer angerechnet werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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