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Schulden | bpb.de

Schulden Holschulden., Bringschulden

Wurde im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart, dann ist die Geld- oder Sachleistung am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners zu erbringen, d. h., Warenschulden sind Holschulden. Damit trägt der Käufer die Kosten und Gefahren der Abnahme und des Transports der Ware, die der Verkäufer nur bereitstellen muss. Geldschulden sind Bringschulden bzw. Schickschulden. Damit hat der Schuldner seine Zahlung auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger zu bringen oder zu schicken.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten