gemeinsames Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto), bei dem die Mit-Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können im Unterschied zum Interner Link: Oder-Konto (siehe dort). Diese Kontoart wird häufig für Sperrkonten verwendet. Die am Und-Konto Beteiligten haften grundsätzlich nur für gemeinschaftliche Verpflichtungen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.