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verbundene Unternehmen

Unternehmen, die in einem Interner Link: Konzern (siehe dort) zusammengeschlossen und durch gegenseitige Kapitalbeteiligung miteinander verflochten sind. Sie bleiben rechtlich selbstständig, geben ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch auf und unterstellen sich einer einheitlichen Leitung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten