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Vollmacht | bpb.de

Vollmacht Prokura, Handlungsvollmacht;, Einzelvollmacht, Gesamtvollmacht, Spezialvollmacht, Generalvollmacht

die Ermächtigung eines Mitarbeiters, das Unternehmen oder den Unternehmer bei Rechtsgeschäften zu vertreten. Vollmachtsformen laut Handelsgesetzbuch sind z. B.: 1) Prokura oder Handlungsvollmacht; 2) Einzelvollmacht oder Gesamtvollmacht (die Vertretung kann nur von mehreren gemeinsam ausgeübt werden); 3) Spezialvollmacht, ermächtigt nur zur Vornahme einzelner Rechtsgeschäfte, z. B. Einlösen eines Schecks.

Der häufig gebrauchte Begriff Generalvollmacht ist gesetzlich nicht geregelt; sie ermächtigt zur Vertretung des Unternehmers oder des Vorstandes in allen, auch außergewöhnlichen Geschäften. In ihrem Umfang kann sie die Prokura übertreffen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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