Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Zuzahlung | bpb.de

Zuzahlung Praxisgebühr, Negativliste, Positivliste

Beteiligung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung an bestimmten Leistungen. Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, sind bestimmte Personen wie Kinder oder Sozialhilfeempfänger ganz (Sozialklausel), chronisch kranke Menschen oder Personen bis zu bestimmten Einkommensgrenzen teilweise befreit (Überforderungsklausel).

Zuzahlungen gibt es z. B. für Arzneimittel (10 % des Preises, mindestens 5, höchstens 10 €), für Heilmittel wie Massagen (10 % der Kosten), für Krankenhausaufenthalt und Rehabilitationsmaßnahmen wie Kuren (10 € pro Kalendertag) und für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes (10 € Praxisgebühr vierteljährlich). Nach Diskussionen um ihre Wirksamkeit wurde die Praxisgebühr zum 1.1.2013 abgeschafft.

Neben der Zuzahlung gibt es noch eine Negativliste. Von den Krankenkassen nicht bezahlt werden z. B. Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungen und grippalen Infekten, Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheiten sowie Medikamente, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen oder umstritten ist. Die Negativliste soll durch eine Positivliste mit allen wirksamen und zweckmäßigen Arzneimitteln abgelöst werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Hintergrund aktuell

Neue Gesetze 2013

Praxisgebühr, Freibetragsgrenze, EEG-Umlage: Zum 1. Januar 2013 sind viele neue Gesetze in Kraft getreten.