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Bürgerinitiative | bpb.de

Bürgerinitiative

B. bezeichnet den (i. d. R.) parteiunabhängigen Zusammenschluss von Personen, die öffentlich gemeinsame Interner Link: Interessen und Ziele, meist bezogen auf ein Einzelprojekt, verfolgen. In DEU existieren mehrere Tausend B., die zumeist an lokalen Brennpunkten insb. für den Umweltschutz tätig sind. In DEU entstanden die ersten B. Ende der 1960er-Jahre.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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