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Reform | bpb.de

Reform

[lat./franz.] R. bezeichnet eine Umgestaltung und Neuordnung größeren Umfangs.

Rechtl.: Bezeichnung für die völlige Umarbeitung eines Rechtsgebietes (z. B. R. des Strafrechts).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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