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Staatenlose | bpb.de

Staatenlose

S. sind Personen ohne Interner Link: Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft. Staatenlosigkeit kann durch eine (in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) verfassungsrechtlich verbotene) Ausbürgerung, durch Vertreibung oder Auflösung eines ehemaligen Interner Link: Staates eintreten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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