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Contra legem | bpb.de

Contra legem

Lat. Bezeichnung für »gegen das Gesetz«. Wenn die Interpretation (Interner Link: Auslegung) einer Interner Link: Rechtsnorm deren Wortlaut widerspricht, also gegen das Gesetz erfolgt, wird dieser Begriff verwendet. Grundsätzlich ist dies untersagt, weil sich der Normbefehl nur mit seinem demokratischen Ursprung legitimieren lässt. Siehe auch Interner Link: Richterrecht und Praeter legem

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten