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E-Akte | bpb.de

E-Akte

Abkürzung für elektronische Akte. In Interner Link: Behörden und Interner Link: Gerichten findet eine allmähliche Reduzierung von Papierakten statt. Siehe auch Interner Link: Legal Tech

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten