In der strafrechtlichen Interner Link: Hauptverhandlung abgegebene Erklärung des Angeklagten Interner Link: Angeklagter zum Tatgeschehen, die auch über seinen Interner Link: Verteidiger abgegeben werden kann. Im Falle des Einräumens des Tatgeschehens liegt ein Interner Link: Geständnis vor. Es können auch Angaben zur Motivation oder zum Vorgeschehen gemacht werden, die dann in der Interner Link: Strafzumessung Berücksichtigung finden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: